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<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>da wir es am Montag mit einem Studierenden zu tun hatten, dessen
von uns beglaubigten Nachweise von einer Bundesbehörde nicht
anerkannt wurden, habe ich bei der Rechtsabteilung des Bistums
telefonisch nachgefragt.</p>
<p>Hier die Auskunft: <b>Was kirchliche Einrichtungen beglaubigen
ist keine "amtliche Beglaubigung"</b> im Sinne des
Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie
gelten nur bei kirchlichen Stellen. Darauf sind alle Anfragenden
hinzuweisen. "Alle Antragsteller, die von kirchlichen Stellen eine
'amtliche Beglaubigung' begehren, sind an die zuständigen
staatlichen Stellen, z.B. an die Gemeindeverwaltungen zu
verweisen." (Kirchlicher Anzeiger Nr.8 vom 15.8.1978)</p>
<p>Herzliche Grüße</p>
<p>Guido<br>
</p>
<pre class="moz-signature" cols="72">--
Guido Schürenberg
Öffentlichkeitsarbeit, Alltagsspiritualität
Katholische Hochschulgemeinde
Pontstrasse 74-76
52062 Aachen
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