[Team] Amtliche Beglaubigungen
Guido Schürenberg
gs at khg-aachen.de
Di Aug 15 13:55:16 CEST 2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
da wir es am Montag mit einem Studierenden zu tun hatten, dessen von uns
beglaubigten Nachweise von einer Bundesbehörde nicht anerkannt wurden,
habe ich bei der Rechtsabteilung des Bistums telefonisch nachgefragt.
Hier die Auskunft: *Was kirchliche Einrichtungen beglaubigen ist keine
"amtliche Beglaubigung"* im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetz des
Landes Nordrhein-Westfalen. Sie gelten nur bei kirchlichen Stellen.
Darauf sind alle Anfragenden hinzuweisen. "Alle Antragsteller, die von
kirchlichen Stellen eine 'amtliche Beglaubigung' begehren, sind an die
zuständigen staatlichen Stellen, z.B. an die Gemeindeverwaltungen zu
verweisen." (Kirchlicher Anzeiger Nr.8 vom 15.8.1978)
Herzliche Grüße
Guido
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Guido Schürenberg
Öffentlichkeitsarbeit, Alltagsspiritualität
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